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Die neun Freiheiten der Luft
Über den Wolken erscheint die Freiheit oft grenzenlos. Doch der grenzüberschreitende Luftverkehr wird genauestens geregelt.
12.2019 | Autorin: Isabel Henrich | 1 Min. Lesezeit
Autorin:
Isabel Henrich
ist studierte Politologin und Kommunikationswissenschaftlerin. Bei der MTU steuert sie den redaktionellen Prozess des AEROREPORTS und ist zuständig für die Konzeption und Entwicklung der Inhalte.
Fliegen ins Ausland ist mittlerweile zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Doch damit Fluggesellschaften auch in die Hoheitsgebiete anderer Staaten einfliegen können, bedarf es internationale Regelungen. Die erste internationale verbindliche Form von Luftrechten geht auf das „Chicagoer Abkommen“ im Jahr 1944 zurück, bei der die „Convention on International Civil Aviation“ verabschiedet wurde. Deren erster Artikel besagt, dass jeder Staat die volle und ausschließliche Lufthoheit über seinem Hoheitsgebiet besitzt. Wenn nun aber eine Fluggesellschaft von ihrem Heimatstaat aus einen Dienst in ein anderes Land anbieten möchte, bedarf es weiteren Genehmigungen der betroffenen ausländischen Staaten. Um in solchen Fällen einen problemlosen internationalen Luftverkehr zu gewährleisten, gibt es die neun sogenannten „Freiheiten der Luft“: