Wer wo fliegen darf
Rund 50.000 Sichtflüge und drei Millionen Verkehrsflugbewegungen verzeichnet die Deutsche Flugsicherung DFS über Deutschland in normalen Jahren. Grenzenlos kann die Freiheit über den Wolken daher leider nur im Lied von Reinhard Mey sein: Um die Sicherheit der künftig wachsenden Anzahl der verschiedenen Luftverkehrsteilnehmer gewährleisten zu können, ist klar festgelegt, wer in welchem Teil des Luftraums über Deutschland und unter welchen Bedingungen fliegen darf.
Bis 120 Meter
Seit Anfang dieses Jahres dürfen unbemannte Drohnen mit einem Startgewicht von unter 25 Kilogramm nicht höher als 120 Meter aufsteigen. Darüber hinaus müssen die Drohnenpiloten auch stets innerhalb der eigenen Sichtweite fliegen. Die Luftfahrtbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen ausstellen.
Luftraum G – bis 2.500 Fuß (762 Meter)
Luftraum Golf, der auch die ersten 120 Meter über Grund umfasst, wird auch als der unkontrollierte Luftraum bezeichnet. Da hier die Sichtflugregeln nach dem Prinzip „Sehen und Ausweichen“ gelten, müssen Piloten Abstand zu Wolken halten und mindestens 1,5 Kilometer weit sehen können.
Luftraum E – bis 10.000 Fuß (3.048 Meter)
Spätestens ab einer Höhe von 762 Meter über Grund beginnt die Kontrolle durch die Flugsicherung. Die Mindestsichtweite für Sichtflüge muss fünf Kilometer betragen.
Verkehrsflugzeuge werden von Lotsen gestaffelt. Für alle Luftverkehrsteilnehmer unterhalb von 3.048 Metern gilt ein Tempolimit von 250 Knoten (463 km/h).
Luftraum C – bis 66.000 Fuß (20.117 Meter)
Auch oberhalb von 3.048 Metern sind noch Sichtflüge erlaubt – aber nur wenn Piloten mindestens acht Kilometer weit blicken können. Wie in Luftraum E muss der Abstand zu Wolken vertikal 1.000 Fuß (305 Meter) und horizontal 1,5 Kilometer betragen. Eine Flugverkehrskontrollfreigabe ist immer erforderlich.
Luftraum D – variable Höhen, unterhalb von 10.000 Fuß (3.048 Meter)
Um die Sicherheit im Bereich von Flughäfen zu erhöhen, wird der Luftraum C mit zunehmender Nähe schrittweise abgesenkt und dann als Luftraum D bezeichnet. Die Sichtweite für Sichtflüge muss hier mindestens fünf Kilometer betragen, für die Wolkenabstände gelten die Vorgaben von Luftraum C.
Luftraum D / CTR
Direkt über und um Flughäfen unterliegt auch der Flugbetrieb unterhalb von 762 Metern zusätzlich den strengeren Auflagen aus Luftraum D – er wird daher „Delta Control“ genannt.
Drohnen sind in diesem Bereich verboten. Für sichere Starts und Landungen darf die Hauptwolkenuntergrenze zusätzlich nicht unter 457 Metern liegen.
Charlie, Delta, Echo und Golf:
Je weiter vorne der Buchstabe der jeweiligen Luftraumklasse im Alphabet steht, desto strenger sind die dort herrschenden Sicherheitsvorschriften.
Zusätzliche Höhenbeschränkung:
Hobby-Drohnenpiloten müssen auch einen Abstand von 100 Metern zu kritischen Infrastrukturen wie Autobahnen, Gleise oder Oberleitungen halten.
Unkontrollierten Luftraum:
Es wird künftig voller: unbemannte Drohnen und Flugtaxis drängen an den Himmel. Automatisierte Systeme sollen den Flugverkehr sicher gestalten.
Über den Alpen:
Luftraum Echo reicht generell bis in eine Höhe von 13.000 Fuß (3.962 Meter) – ideal für Segelflieger, Gleitschirme und Hängegleiter, die sich hier auch tummeln dürfen.
Reich der Verkehrsflieger:
Hier sind üblicherweise nur wenige kleine Flugzeuge im Sichtflug unterwegs. Die Flugsicherung sorgt dafür das Passagierjets entsprechende Abstände halten.
Luftraum D dient als Scharnier:
Mit ihm wird der Flugverkehr aus dem darüber liegenden Luftraum C auf den Boden geholt oder andersherum vom Boden in den Luftraum C gebracht.
Sichtflugbetrieb:
Nicht nur im Luftraum D / CTR muss mindestens fünf Kilometer freie Sicht herrschen – für Starts und Landungen im Sichtflugbetrieb gilt diese Mindestsichtweite auch am Boden.